Kombination großer Sprunggeräte
Nur Einzelaufstellung möglich
Da mehrere Benutzer auf einem großen Sprunggerät zugelassen sind, ist von einer erzwungenen Bewegung auszugehen.
Deshalb dürfen diese Sprunggeräte nicht miteinander kombiniert werden. Eine Überschneidung der Fallräume ist nicht zulässig. Der Abstand von Sprungfläche zu Sprungfläche muss mindestens 4,00 m betragen.