Freiraum und Fallhöhe
Benötigter Freiraum über der Sprungfläche
Der Freiraum über der Sprungfläche muss mind. 3,50 m betragen (gemessen vom Rand der Sprungfläche). Dieser Bereich muss frei von Hindernissen wie Ästen etc. sein.
Maximale Höhendifferenz und freie Fallhöhe
Die maximale Höhendifferenz:
Die Differenz zwischen Sprungfläche und tiefster Stelle der Aufprallfläche darf max. 0,60 m betragen.
Freie Fallhöhe:
Die freie Fallhöhe wurde durch DIN EN 1176 auf 0,90 m festgelegt.
Die Höhendifferenz muss zu der maximalen freien Fallhöhe des Sprunggerätes (0,90 m) hinzuaddiert werden. Bitte beachten Sie, dass die stoßdämpfenden Eigenschaften des Bodens im Fallraum dann entsprechend angepasst werden müssen.
Durch die neue Fallhöhe muss mindestens Oberboden als Fallschutz verwendet werden. Wir empfehlen EPDM-Belag oder Fallschutzplatten. Von losem Fallschutzmaterial ist abzuraten.