Fallschutz
Gemäß der für Sprunggeräte geltenden Norm ist der Einbau von stoßdämpfendem Bodenmaterial zwingend erforderlich. Wir empfehlen vergossenen Fallschutz, da loses Material, wie Sand oder Holzschnitzel, leicht in das Innere der Trampoline getragen werden kann. Dies führt wiederum zu kürzeren Wartungsintervallen.
Boden
Die Trampoline werden in gewachsenen oder verdichteten Boden in einer Tiefe von 0,45 m eingebaut.
Stahlrahmen
Die im Erdreich liegenden Bauteile sind komplett feuerverzinkt und somit hochrobust sowie langlebig.
Drainage
Bei schweren, lehmhaltigen Böden wird der Einbau einer Drainageschicht empfohlen, um eine Wasseransammlung im Inneren der Trampolinrahmen zu vermeiden.