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Kombination kleiner Sprunggeräte

Eine Kombination von kleinen Sprunggeräten ist möglich, ggf. muss jedoch der Fallraum angepasst werden.

Ragt der Sicherheitsbereich (= 1,50 m) eines Trampolins in die Sprungfläche eines angrenzenden Geräts, werden alle Sprungflächen als eine gewertet. Eine Kombination, deren Gesamtsprungfläche den Grenzwert von 1,44 m² übersteigt, benötigt den Fallraum eines großen Sprunggeräts (= 2,00 m).

Kombination kleiner Sprunggeräte


Um die Gesamtsprungmattenfläche von 1,44 m² nicht zu überschreiten und damit einen Fallbereich von 1,50 m einzuplanen, können Sie aus unserer Trampolin-Familie beispielweise zwei Trampoline S nebeneinander platzieren.

Kombinatione kl. Sprunggeräte
Abstand der Sprungflächen ≥ 1,50 m:
Ein kleines Sprunggerät hat einen Sicherheitsbereich von 1,50 m ab Sprungmatte. Beträgt der Abstand der zwei Sprungflächen ≥ 1,50 m, werden die Trampoline einzeln betrachtet und haben jeweils einen Sicherheitsbereich von 1,50 m.

Kombinatione kl. Sprunggeräte
Abstand der Sprungflächen < 1,50 m:
Ragt der Sicherheitsbereich des ersten Trampolins in die Sprungfläche eines angrenzenden Trampolins, werden beide Sprungflächen als eine gewertet. Ist die Gesamtfläche dann ≥ 1,44 m², muss der Sicherheitsbereich eines großen Sprunggeräts (= 2,00 m) verwendet werden.

Kombination kl. Sprunggeräte